Unsere Empfehlungen

Zusatz­versicherungen

Ambulante Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie Anspruch auf eine solide Basisabsicherung. Diese Leistungen sind überwiegend gesetzlich geregelt. Besondere Sehhilfen oder Kontaktlinsen, Heilpraktiker, gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Reiseschutzimpfungen können Ihr Leben schöner und gesünder gestalten. Diese zahlen Sie jedoch größtenteils aus Ihrer eigenen Tasche.

Die verschiedenen Ergänzungstarife der ambulanten Krankenzusatzversicherung schützen Sie vor hohen Kosten und ermöglichen Vorsorge und ärztliche Versorgung ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

Stationäre Kranken­versicherung für Kinder

Ohne stationäre Zusatzversicherung erhält Ihr Kind im Krankenhaus nur die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet z. B. eine Unterbringung im Mehrbettzimmer, keine freie Wahl des Arztes und Spezialisten und keine freie Wahl des Krankenhauses.

Mit unserem Schutz erhält Ihr Kind im Krankenhaus Privatpatientenstatus. Hierzu zählt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, je nach Kapazitäten des Krankenhauses. Gerade für jüngere Patienten und Patientinnen ist das Rooming-in besonders sinnvoll. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie als Begleitperson bei Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben – auch über Nacht. Außerdem erhalten Sie ein Kurtagegeld bei Kuraufenthalten im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Und natürlich gilt der Versicherungsschutz weltweit.

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse darf von Ihrer Zahnarztrechnung im Schnitt nur knapp 30 % übernehmen. Bei hochwertigem Zahnersatz kann die Eigenbeteiligung deshalb schnell 1.000 Euro betragen, und bei Implantaten fällt die Rechnung für Sie in der Regel noch höher aus. Mit der Zahnzusatzversicherung der SIGNAL IDUNA können Sie solch hohe Selbstbeteiligungen deutlich reduzieren. Denn unser Schutz mindert Ihre Zuzahlung für:

>> hochwertigen Zahnersatz inklusive Inlays, Brücken und Kronen

>> Zahnbehandlungen

>> professionelle Zahnreinigung

>> Implantate

>> Kieferorthopädie für Erwachsene und Kinder

>> schmerzstillende Maßnahmen

Reise-Kranken­versicherung

Ohne Ihre Vorfreude trüben zu wollen: Erkrankungen oder Verletzungen im Urlaub kommen häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Ob Magen-Darm-Infekt durch ungewohnte Kost oder Beinbruch auf der vereisten Skipiste – wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann das teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz. Sie greift zum Beispiel nicht außerhalb der Europäischen Union (EU). Zudem erstattet sie die Kosten für medizinische Behandlungen nur teilweise und übernimmt keine privatärztlich abgerechneten Leistungen.

Die Auslandskrankenversicherung (oder „Reisekrankenversicherung“) springt da ein, wo die Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung enden – und das zu einem sehr günstigen Preis. Sie ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall eine optimale medizinische Versorgung und eine reibungslose Abwicklung ohne zusätzliche Kosten. Auch für Ihre geschäftlichen Reisen ist die Reisekrankenversicherung eine gute Begleitung.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Die meisten Urlaubsträume platzen kurzfristig, das heißt in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Reise: Reisewillige erkranken, erleiden einen Unfall, oder ein Wohnungseinbruch macht die Abreise unmöglich. Für die Stornierung der Unterkunft, des Flugs oder der Rundreise fallen dann ohne Reisestornoversicherung hohe Kosten an.

Auch wenn Sie glücklich an Ihrem Urlaubsort landen, kann die Reise jäh enden: Daheim bekommt der minderjährige Sohn eine Blinddarmentzündung, oder die betagte Patentante stirbt. Ein Abbruch der Reise ist unvermeidlich.

Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, im Ernstfall auf den Reisekosten sitzenzubleiben. Gut zu wissen: Sie schützt auch dann, wenn nicht Sie als versicherte Person von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind, sondern eine sogenannte Risikoperson. Als Risikopersonen gelten zum Beispiel Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen.